Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen
34c GewO
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Zum Einsehen der berufsrechtlichen Regelungen laut GewO und MaBV, besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de.